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29.09.2016 Anfrage der FDP im hess. Landtag

Administrator (hermann) on

Drucksache 19/3316
12. 07. 2016
Kleine Anfrage
des Abg. Rock (FDP) vom 20.04.2016
betreffend Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen und Vorranggebiete


Auszug daraus:

"Für den Bereich des Regierungsbezirks Gießen haben 69 von 101 Kommunen Stellungnahmen zu den Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2015 eingereicht. Neben Bedenken gegen diese Vorranggebiete, werden von einigen Gemeinden auch Erweiterungen geplanter Vorranggebiete bzw. die Festlegung zusätzlicher Vorranggebiete gefordert."




Frage 9. Welche Argumente wurden im Rahmen der Stellungnahmen von den Gemeinden im Einzelnen
vorgebracht?


Von den Kommunen werden überwiegend folgende Argumente vorgetragen:

Pro-Argumente:

1.    Kommunale Wertschöpfung (kommunaler Haushalt),

Kommentar:
um den kommunalen Haushalt zu sarnieren, bedarf es Einnahmen aus der EEG-Zwangsumlage. So macht Energiewende, für die Gemeindeverantwortlichen richtig Spass, nicht wahr ihr Bürgermeister und Gemeinderäte?

2.    Wertschöpfungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger,

Kommentar:
Ein Argument der Gemeinden ist es also, den skrupellosen, sowie den betuchten Bürgern ihrer Gemeinde die Gelegenheit zu verschaffen, sich an den nicht so gut situierten sowie Menschen, die Heimatbild und die Natur erhalten wollen, zu bedienen. Das EEG macht's möglich und die Gemeinden machen den Bürgerbetrug möglich. (Betrug weil vorgegaukelt wird, mit WKAs könne man konventionelle Kraftwerke ersetzen)

3.    Kommunaler Beitrag zur Energiewende.

Kommentar:
es ist ja sehr interessant, wie der kommunale Beitrag zur Energiewende aussieht:

  • durch Destabilisierung der Versorgungsnetze?
  • durch eine völlig unzuverlässige Stromeinspeisung der WKAs?
  • durch die Zerstörung von CO2 speicherndem Wald?


Stumpertenrod vor dem EEG Betrug



Stumpertenrod, nach dem EEG Betrug

Bedenken:

  1. Artenschutz,
  2. Eingriff in Waldbestand,
  3. Grundwasserschutz,
  4. Denkmalschutz,
  5. Störung des Landschaftsbilds; negative Auswirkungen auf Tourismus,
  6. Windgeschwindigkeit zu gering,
  7. Abstand zur Wohnbebauung zu gering,
  8. optische Bedrängung; Umfassung von Ortslagen,
  9. gesundheitliche Gefahren durch Schall, Infraschall, Schlagschatten und Befeuerung der Anlagen,
  10. kein Planungswunsch der Gemeinde,
  11. Werteverlust von Immobilien,
  12. fehlende Anlagensicherheit: Lärm, Brand, Blitzeinschlag, Eiswurf,
  13. keine Speichermöglichkeiten für den produzierten Strom.


Fazit: die Lügen der Windkraft befürwortenden Gemeinden sind einfach nur  dreist. Einige Bauern und Unternehmer haben das Sagen in diesen Gemeinden und versuchen sich einfach nur aus den EEG-Umlagen zu saugen, was zu saugen geht, kommunale Energieversorger dabei ganz vorne dran. Diese machen den Bürgerbetrug erst möglich.

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Im Jahr 2016 genehmigte das RP Gießen 400.669 Quadratmeter neue Windwahn-Todeszonen

Die gesamte, durch das EEG verursachte Todeszone beträgt in Hessen, (Stand 6 /2017)  7,2 Millionen Quadratmeter

Wo die WindWahnBauwerke
als Dreiarmige Banditen und als Totschläger für Vögel, in Zukunft lauern werden, ist in dieser Karte ersichtlich

Windwahn Todeszone Stop

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